Leipzig braucht die Universitätskirche
zum Wiederaufbau der 1968 gesprengten Paulinerkirche

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Neuigkeiten



© 1999-2010

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Wolfgang Wischer

 

Die Stiftung "Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig" und die Theologische Fakultät der Universität veranstalten
am Freitag, 23. Oktober 2009 13.30 Uhr in der Alten Börse am Naschmarkt ein öffentliches Symposium mit Podiumsdiskussion unter dem Thema
"Res sacrae - zum rechtlichen Status der Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig"

  • Einladung zum öffentlichen Symposium mit Podiumsdiskussion unter dem Thema "Res sacrae - zum rechtlichen Status der Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig"
  • Link zur Homepage der Stiftung
  • Hier können Sie das Buch versandkostenfrei kaufen.
  • Presseerklärung des Paulinervereins vom 23. Oktober 2009
    Die Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig - vom Rechtsbruch zur einvernehmlichen Regelung durch die Freundschaftsklausel des Evangelischen Kirchenvertrags Sachsen
  • Am 23. Oktober 2009 sendete DEUTSCHLANDRADIO KULTUR ein Telefoninterview mit dem Feuilleton-Chef der WELT, Herrn E. Fuhr, welches Sie hier hören können.

Leipzig, 7. März 2010

Sehr geehrte Damen und Herren!

Auf der Homepage der Stiftung “Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig“ finden Sie ab sofort unter www.stiftung-universitaetskirche.de/aktuelle_veranstaltungen den aktuellen Veranstaltungshinweis zur Buchbesprechung der rechtswissenschaftlichen Arbeit von Prof. Dr. Helmut Goerlich und RA Torsten Schmidt „Res sacrae in den neuen Bundesländern – Rechtsfragen zum Wiederaufbau der Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig“.

Die Veranstaltung findet im Rahmen von „Leipzig liest“ am 20.03.2010 um 20 Uhr im Kinosaal des Museums in der „Runden Ecke“, Dittrichring 24 in Leipzig statt und wird vom Bürgerkomitee Leipzig e.V. in Zusammenarbeit mit dem Berliner Wissenschaftsverlag organisiert.

An der sich der Buchvorstellung anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Dankwart Guratzsch (Die WELT), nehmen neben Prof. Dr. Helmut Goerlich (Autor), Dr. Johannes Kimme (Präsident des Ev. Landeskirchenamtes Sachsens) und einem Vertreter der Universität Leipzig (angefragt) auch Prof. Dr. Rüdiger Lux (Erster Universitätsprediger der Universität Leipzig und Mitglied im Kuratorium der Stiftung „Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig“) und Prof. Dr. Martin Oldiges (Vorstandsvorsitzender der Stiftung „Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig“) teil.

Die vorliegende rechtswissenschaftliche Arbeit wurde bereits erstmals am 23. Oktober vergangenen Jahres in einer von der Stiftung „Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig“ und der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig organisierten Veranstaltung der Öffentlichkeit in Leipzig vorgestellt. Die Arbeit leistet nach Auffassung der Stiftung einen herausragenden Beitrag für die rechtliche Fundierung und Versachlichung der bis heute geführten Debatte zur neuen Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig.

Die Autoren empfehlen, anstelle von bisherigen, beliebig ausdeutbaren Absichtserklärungen ohne rechtliche Bindungskraft schon bald unter Berücksichtigung des „Prinzips der amicablen Lösung" des Evangelischen Kirchenvertrages Sachsens zwischen dem Freistaat Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche eine endgültige und rechtlich verbindliche Vereinbarung zur Ausgestaltung und Nutzung der Universitätskirche St. Pauli zu treffen. Die Stiftung „Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig" schließt sich dieser Empfehlung an. Die entsprechenden Gespräche und Verhandlungen der Beteiligten sollten unter Anerkennung der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche stattfinden und sobald wie möglich in Hinblick auf die Ausgestaltung und künftige Nutzung des entsprechenden Raumes am Leipziger Augustusplatz zu rechtlich verbindlichen Regelungen führen. Die Stiftung „Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig" hielte es für hilfreich, wenn die Evangelisch-Lutherische Landeskirche unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorliegenden Arbeit schon jetzt stärker als bisher in die Entscheidungen zur Innengestaltung und Nutzung des Kirchen- und Aularaumes einbezogen würde.

Weitergehende, wichtige Informationen zur rechtswissenschaftlichen Arbeit „Res sacrae in den neuen Bundesländern – Rechtsfragen zum Wiederaufbau der Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig“ finden Sie auch unter www.stiftung-universitaetskirche.de/weiterfuehrende_literatur.

Die Pressevertreter werden gebeten, diesen wichtigen Veranstaltungshinweis an prominenter Stelle der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Kfm. Jost Brüggenwirth
Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung „Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig“

eMail: info@stiftung-universitaetskirche.de
Internet: www.stiftung-universitaetskirche.de

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Leipzig, 22. März 2010

Sehr geehrte Damen und Herren!

Am vergangenen Samstag fand, veranstaltet vom Bürgerkomitee Leipzig e.V. in Zusammenarbeit mit dem Berliner Wissenschaftsverlag, im Kinosaal des Museums in der „Runden Ecke“ in Leipzig eine Buchbesprechung der rechtswissenschaftlichen Arbeit von Prof. Dr. Helmut Goerlich und RA Torsten Schmidt „Res sacrae in den neuen Bundesländern – Rechtsfragen zum Wiederaufbau der Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig“ statt.

An der anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Dankwart Guratzsch (Die WELT), nahmen neben Prof. Dr. Helmut Goerlich (Autor) und Dr. Johannes Kimme (Präsident des Ev. Landeskirchenamtes Sachsens) auch Prof. Dr. Rüdiger Lux (Erster Universitätsprediger der Universität Leipzig und Mitglied im Kuratorium der Stiftung „Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig“) und Prof. Dr. Martin Oldiges (Vorstandsvorsitzender der Stiftung „Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig“) teil. Die Universitätsleitung ist der Einladung zur Teilnahme an der Podiumsdiskussion leider nicht gefolgt.

Eine Dokumentation der Veranstaltung in Form eines Audiostreams sowohl der Buchvorstellung von Prof. Dr. Helmut Goerlich sowie auch der anschließenden Podiumsdiskussion finden Sie auf unserer Homepage unter www.stiftung-universitaetskirche.de/aktuelle_veranstaltungen.

Die Veranstaltung hat aus Sicht der Stiftung „Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig“ einen wichtigen Beitrag für die rechtliche Fundierung und Versachlichung der bis heute geführten Debatte zur neuen Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig erbracht. Der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Prof. Dr. Martin Oldiges, hat in der Podiumsdiskussion die rechtliche Bedeutung der Arbeit von Prof. Dr. Helmut Goerlich und RA Torsten Schmidt für Fragen der Gestaltung und Nutzung des neu entstehenden Raumes am Leipziger Augustusplatz herausgestellt: „Aus meiner wie auch aus Sicht der Stiftung ist diese Schrift sehr wesentlich, weil sie die Basis dafür legt, dass dieser Raum (…) nicht nur Aula mit einer Andachtsecke ist, sondern Aula und Kirche zugleich. (…) Es kann jetzt nicht mehr schlicht der Raum wie eine Aula völlig säkularisiert entstehen, sondern man muss den Bedürfnissen einer geistlichen Nutzung Rechnung tragen. Das muss also auch im Äußeren geschehen (…) Wesentlich ist, dass in diesem Raum ein Altar wieder errichtet wird und natürlich auch eine Kanzel. Dafür bildet die Schrift von Herrn Goerlich und Herrn Schmidt die Grundlage.“

In Hinblick auf die Frage, wie sich die aus der rechtswissenschaftlichen Arbeit ergebenden Rechte der Landeskirche als öffentliche Sachherrscherin institutionalisieren lassen, stellte der Vorstandsvorsitzende der Stiftung heraus:
„Zunächst einmal sind Gespräche notwendig – intensive Gespräche darüber, wie die unterschiedlichen Nutzungswünsche austariert werden können. Es darf aber nicht bei bloßen Gesprächen bleiben. (…) Es muss eine vertragliche Regelung erfolgen und hierfür bietet sich aus juristischer Sicht ein Verwaltungsabkommen an, das zwischen der Universität und der Landeskirche geschlossen wird, in dem dann genauer (…) festgelegt ist, welche Nutzungsansprüche die Kirche, aber auch natürlich die Universität hat.“ Der Präsident des Landeskirchenamtes, Dr. Johannes Kimme, fügte dem hinzu: „Ich halte es für dringend notwendig, dass man zu einer vertraglichen Vereinbarung kommt!“

Weitergehende, wichtige Informationen zur rechtswissenschaftlichen Arbeit „Res sacrae in den neuen Bundesländern – Rechtsfragen zum Wiederaufbau der Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig“ finden Sie auch unter www.stiftung-universitaetskirche.de/weiterfuehrende_literatur.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Kfm. Jost Brüggenwirth
Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung „Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig“

eMail: info@stiftung-universitaetskirche.de
Internet: www.stiftung-universitaetskirche.de


Quelle: DER SONNTAG vom 1. November 2009
© DER SONNTAG

Die Kirche hat ein Nutzungsrecht

Juristen: Weder Freistaat noch Universität dürfen festschreiben, was Religion ist

Ein juristisches Gutachten über den rechtlichen Status der Leipziger Universitätskirche könnte die Diskussion um Nutzung und Ausgestaltung des Baus wieder neu entfachen. Demnach sei auch der Neubau nach geltendem Staatskirchenrecht al so genannte »Res sacra« (Heilige Sache) einzustufen, an der die Kirche ungeachtet der Besitzverhältnisse automatisch ein Nutzungsrecht habe, erklärte der Leipziger Rechtsanwalt Torsten Schmidt am 23. Oktober bei der Vorstellung der Untersuchung.

Schmidt hat sie auf Anregung von Landeskirche und Theologischer Fakultät mit dem Leipziger Jura-Professor Helmut Goerlich verfasst. Die Autoren stellen sich damit gegen die Position der Hochschulleitung und der Landesregierung. Weder der Freistaat Sachsen als Bauherr noch die Universität dürften festschreiben, was Religion ist, wie man Religion betreibt und wie der Raum, in dem man sie betreibt, ausgestaltet werden darf, führte Schmidt weiter aus.

Gerade um die Innenausstattung des Neubaus, der an die 1968 auf Geheiß der SED-Führung gesprengten Paulinerkirche erinnern soll, hatten Hochschule und evangelische Landeskirche in der Vergangenheit teilweise heftig gestritten. Besonders eine von der Universität geplante Glaswand, die weltlichen und sakralen Raum trennen soll, wurde von Vertretern der Kirche kritisiert.

Die Wand würde außerdem das Aufstellen der 1968 aus der Paulinerkirche geretteten Kanzel erschweren. Bis heute ist der Standort für die Kanzel nicht geklärt. Bohl sprach sich wiederholt dafür aus, sie als Symbol des »freien Wortes« nicht nur für die geistliche Rede, sondern auch für weltliche Vorträge zu nutzen.

Der Erlanger Kirchenrechtler Christoph Link bekräftigte zudem, dass der Neubau »nach wie vor Kirche« sei. So sei das über die Jahrhunderte als Universitätskirche und -aula genutzte Gotteshaus vor der Sprengung nie entwidmet worden. Gewidmet wurde die Kirche im 16. Jahrhundert von Reformator Martin Luther. Diese Widmung würde durch den Neubau »wieder aufleben«, so Link. Die evangelische Landeskirche äußerte sich am 23. Oktober zufrieden über das Ergebnis des Gutachtens. »Es stärkt unsere Position, die da lautet: Wir haben das Recht, bei der Nutzung und Ausgestaltung des Raumes mitzureden«, sagte der Sprecher der sächsischen Landeskirche, Matthias Oelke.

Ob der Streit um die Trennwand, der im vergangenen Dezember aufgrund der verhärteten Positionen auf beiden Seiten vorläufig beigelegt wurde, durch das Gutachten wieder neu aufflammt und dann zu einem anderen Ergebnis kommt, könne er nicht einschätzen, so Oelke. Für die Landeskirche habe nun erst einmal die Erarbeitung einer Nutzungskonzeption Vorrang, um den Neubau »für Studentengemeinde, Christen jeder Konfession und theologische Fakultät zu öffnen«. Das für den Neubau zuständige Wissenschaftsministerium des Freistaates wollte sich am 23. Oktober nicht zu dem neuen Gutachten äußern. Man wolle es erst einmal gründlich prüfen, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage.

Die Universität Leipzig als zweitälteste in Deutschalnd feiert in diesem Jahr ihr 600. Gründungsjubiläum. Aus diesem Anlass sollte ursprünglich im Dezember der Universitätsneubau am Augustusplatz eingeweiht werden. Wegen der Insolvenz des Architekten und einem daraus resultierenden Rechtsstreit um Urheberrechte mit dem Freistaat Sachsen wird der Bau aber bis dahin nicht fertiggestellt sein.

epd

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Quelle: http://www.bild.de/
© BILD Leipzig - 24. Oktober 2009

St. Pauli-Gipfel ohne Uni-Rektor

Uni-Rektor Franz Häuser wurde gestern beim Pauliner-Forum in der Alten Börse vermisst

Leipzig - Der renommierte Kirchenrechtler Christoph Link (76) aus Erlangen verteidigte gestern im vollen ‚Saal der Alten Börse ein juristisches Gutachten, das beweist, dass das so genannte Paulinum eine Kirche ist und die Landeskirche somit bei der Gestaltung ein wichtiges Wort mitzureden hat (BILD berichtete). Nur einen schien das nicht zu interessieren: Uni-Rektor Franz Häuser (64). Der kam nicht.
  Prof. Martin Oldiges (69) von der St. Pauli-Stiftung: "Wir hätten uns gewünscht, ein akademisches Streitgespräch zu führen, doch die Vertreter der Gegenstimmen haben es vorgezogen, nicht teilzunehmen.."
  Häuser scheint ohnehin stur an seiner Sicht der Dinge festhalten zu wollen. Das fundierte Gutachten hatte er verächtlich abgeschmettert: "Sie werden immer jemanden finden, der Ihnen bestätigt, dass der Mond eine Bratkartoffel ist."
  Prof. Link: "Der rektorale Vergleich hat mich geärgert. Wir alle wissen, dass der Mond von der Erde nicht immer gleich aussieht, und wissen doch, dass er rund ist." Die verfassungsrechtliche Frage bleibt für ihn eindeutig: "Ich vermag die Schlussfolgerungen des Rektors nicht nachvollziehen, dass sich die kirchlichen Ansprüche erledigt haben."

mk

Quelle: http://www.welt.de/
© die WELT.de - 23. Oktober 2009, 04:00 Uhr

Leipzig

"Nach wie vor ein sakraler Raum"

Von Dankwart Guratzsch

Ein Gutachten hält es für nicht rechtens, aus der neuen Leipziger Universitätskirche eine Aula zu machen

600 Jahre zählt die Universität Leipzig in diesem Jahr. Doch die Festlichkeiten sind überschattet von einem schwer lastenden Streit: Das einstmals zentrale Gebäude der Universität, die gotische Paulinerkirche, 1968 auf Betreiben Walter Ulbrichts gesprengt, soll nach dem Wiederaufbau keine Kirche mehr sein, sondern nur noch "Aula" heißen. Der Altar soll hinter einer Plexiglaswand "weggeschlossen", die Säulen sollen nach unten abgesägt werden, um "die Sicht zu verbessern". Und auch die originale Kanzel, von den Denkmalpflegern mit Mühe gerettet, soll nicht zurückkehren. So wollen es die aktuellen Planungen der Universität, gegen die die Kirchen, die Studentengemeinde, Denkmalpfleger und der Leipziger Paulinerverein protestieren. Bisher fanden sie kein Gehör, doch jetzt erhalten sie Unterstützung durch die Juristen.

Wenn heute Abend in der Alten Börse am Naschmarkt in Leipzig in einem öffentlichen Symposium gestritten wird, steht das druckfrische Gutachten der Professoren Helmut Goerlich und Torsten Schmidt im Mittelpunkt ("Res sacrae in den neuen Bundesländern - Rechtsfragen zum Wiederaufbau der Universitätskirche in Leipzig." Berliner Wissenschafts-Verlag. 69 S.). Es erzwingt eine Reaktion der sächsischen Landesregierung, die sich bisher gegen alle Wünsche der Kirche taub gezeigt hat. Denn nach dem Gutachten kann die Kirche ihre Mitsprache juristisch einklagen.

Tatsächlich ist die alte Kirche St. Pauli vor ihrer Sprengung niemals entwidmet worden. Das gotische Gotteshaus, in dem Luther gepredigt hat und Johann Sebastian Bach und Felix Mendelssohn-Bartholdy die Orgel spielten, war bei seiner mutwilligen Zerstörung durch Sprengtrupps, der die Leipziger hinter Absperrgittern in ohnmächtigem Zorn zusehen mussten, völlig intakt. Der Fall unterscheidet sich deshalb grundlegend von anderen Kirchensprengungen Ulbrichts, bei denen kriegszerstörte Gotteshäuser wie die Garnisonkirche in Potsdam, die Sophienkirche in Dresden, die St. Marienkirche in Wismar und die Jakobi- oder die Christuskirche in Rostock der Abrissbarbarei des atheistischen SED-Regimes zum Opfer fielen.

In Leipzig, seiner Geburtsstadt, wollte Ulbricht ein Exempel statuieren. Die Kirche sollte nicht nur als Bauwerk weichen, sondern ihr sollte der Platz als geistiges Zentrum der ehrwürdigen Universität genommen werden. Das lässt sich auch an den damaligen Bauplänen für die Universität ablesen. Statt durch die Kirche sollte der Augustusplatz durch eine neue Dominante, das Hochhaus des SED-Architekten Hermann Henselmann, beherrscht werden. Es ist als ein "aufgeschlagenes Buch" gestaltet und sollte die Ablösung der Kirche und des Glaubens durch den "wissenschaftlich fundierten Marxismus-Leninismus" symbolisieren. An der Front des neu errichteten Hauptgebäudes der Universität wurde an jener Stelle, an der die Paulinerkirche stand, ein 33 Tonnen schweres Bronzerelief mit dem Titel "Leninismus - der Marxismus unserer Epoche" angebracht. Den Studenten von damals, die wie Eckhardt Koch wegen ihrer mutigen Proteste und Flugblattaktionen gegen die Kirchensprengung für Jahre ins Zuchthaus Bautzen gesteckt wurden, erscheint es wie ein "Siegesmal", mit dem die SED den Triumph des Sozialismus über die christlich-bürgerliche Kultur habe besiegeln wollen.

Es ist das Verhängnis im Leipziger Kirchenstreit, dass sich der aus Westdeutschland stammende Universitätsrektor Franz Häuser, Fachmann für Bank- und Kapitalmarktrecht, dieser Symbolik näher fühlt als der Kirchentradition. So wurde das Relief nach der Abtragung des inzwischen maroden Gebäudes als Denkmal wieder aufgestellt, während sich Häuser mit allen Mitteln gegen die Wiedergewinnung des Kirchenraumes verwahrt. Gegen die Rückkehr der prachtvollen Kanzel soll er geschnaubt haben, für das "barocke Scheißding" gebe es keinen Bedarf.

Goerlich und Schmidt glauben nachweisen zu können, dass bei diesem Bauwerk auch künftig die Kirche mitzureden hat. Das Recht der Landeskirche an der 1968 gesprengten Universitätskirche als einer zu Zwecken des kirchlichen Gebrauches gewidmeten Sache (res sacrae) bestehe bis heute fort. Es sei weder vertraglich aufgehoben worden, noch habe die Kirche darauf verzichtet, eine liturgische Außerdienststellung oder eine Entwidmung der Kirche habe nie stattgefunden. Durch Errichtung des Neubaus am Standort des alten Gotteshauses lebe die alte Widmung der Kirche St. Pauli wieder auf.

Nach dem neuen Gutachten haben Häuser und die orientierungslose Bauherrschaft des Freistaats Sachsen bei der "Verweltlichung" der Paulinerkirche zur bloßen "Aula" schlechte Karten. Denn wie eine ungestörte Glaubensbetätigung in einem sakralen Raum sichergestellt werden kann, das bestimmt sich nach Meinung der Professoren im Einklang mit einer seit langem gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes allein nach dem Selbstverständnis der Kirche, nicht aber nach dem Verständnis des Staates bzw. einer staatlichen Universität. Der Arbeit zufolge obliegt es somit zum Beispiel auch allein dem Selbstverständnis der Kirche festzulegen, ob und wo Kanzeln und Altäre aufzustellen sind bzw. welche sonstige Beschaffenheit ein sakraler Raum aufzuweisen hat. In einer ersten Reaktion hat Rektor Häuser für diese Rechtsmeinung nur Hohn und Spott. Häuser laut BILD: "Sie werden immer jemanden finden, der Ihnen bestätigt, dass der Mond eine Bratkartoffel ist."


Quelle: http://www.welt.de/
© die WELT.de - 22. Oktober 2009, 16:46 Uhr

Leipzig

Gutachten – Paulinerkirche darf keine Aula werden

Von Dankwart Guratzsch

Ein neues Kapitel im Dauerstreit um Leipzigs Universitätskirche: Ein Gutachten hält es für nicht rechtens, aus ihr eine Aula zu machen. Universitätsrektor Franz Häuser ist empört. Gegen die Rückkehr der prachtvollen Kanzel soll er gewettert haben, dass es für das "barocke Scheißding" keinen Bedarf gebe.

600 Jahre zählt die Universität Leipzig in diesem Jahr. Doch die Festlichkeiten sind überschattet von einem schwer lastenden Streit: Das einstmals zentrale Gebäude der Universität, die gotische Paulinerkirche, 1968 auf Betreiben Walter Ulbrichts gesprengt, soll nach dem Wiederaufbau keine Kirche mehr sein, sondern nur noch „Aula“ heißen.

Der Altar soll hinter einer Plexiglaswand „weggeschlossen“, die Säulen sollen nach unten abgesägt werden, um „die Sicht zu verbessern“. Und auch die originale Kanzel, von den Denkmalpflegern mit Mühe gerettet, soll nicht zurückkehren.

So wollen es die aktuellen Planungen der Universität, gegen die die Kirchen, die Studentengemeinde, Denkmalpfleger und der Leipziger Paulinerverein protestieren. Bisher fanden sie kein Gehör, doch jetzt erhalten sie Unterstützung durch die Juristen.

Wenn in der Alten Börse am Naschmarkt in Leipzig in einem öffentlichen Symposium gestritten wird, steht das druckfrische Gutachten der Professoren Helmut Goerlich und Torsten Schmidt im Mittelpunkt („Res sacrae in den neuen Bundesländern – Rechtsfragen zum Wiederaufbau der Universitätskirche in Leipzig.“ Berliner Wissenschafts-Verlag. 69 S.). Es erzwingt eine Reaktion der sächsischen Landesregierung, die sich bisher gegen alle Wünsche der Kirche taub gezeigt hat. Denn nach dem Gutachten kann die Kirche ihre Mitsprache juristisch einklagen.

Tatsächlich ist die alte Kirche St. Pauli vor ihrer Sprengung niemals entwidmet worden. Das gotische Gotteshaus, in dem Luther gepredigt hat und Johann Sebastian Bach und Felix Mendelssohn-Bartholdy die Orgel spielten, war bei seiner mutwilligen Zerstörung durch Sprengtrupps, der die Leipziger hinter Absperrgittern in ohnmächtigem Zorn zusehen mussten, völlig intakt.

Der Fall unterscheidet sich deshalb grundlegend von anderen Kirchensprengungen Ulbrichts, bei denen kriegszerstörte Gotteshäuser wie die Garnisonkirche in Potsdam, die Sophienkirche in Dresden, die St. Marienkirche in Wismar und die Jakobi- oder die Christuskirche in Rostock der Abrissbarbarei des atheistischen SED-Regimes zum Opfer fielen.

In Leipzig, seiner Geburtsstadt, wollte Ulbricht ein Exempel statuieren. Die Kirche sollte nicht nur als Bauwerk weichen, sondern ihr sollte der Platz als geistiges Zentrum der ehrwürdigen Universität genommen werden. Das lässt sich auch an den damaligen Bauplänen für die Universität ablesen.

Statt durch die Kirche sollte der Augustusplatz durch eine neue Dominante, das Hochhaus des SED-Architekten Hermann Henselmann, beherrscht werden. Es ist als ein „aufgeschlagenes Buch“ gestaltet und sollte die Ablösung der Kirche und des Glaubens durch den „wissenschaftlich fundierten Marxismus-Leninismus“ symbolisieren.

An der Front des neu errichteten Hauptgebäudes der Universität wurde an jener Stelle, an der die Paulinerkirche stand, ein 33 Tonnen schweres Bronzerelief mit dem Titel „Leninismus – der Marxismus unserer Epoche“ angebracht. Den Studenten von damals, die wie Eckhardt Koch wegen ihrer mutigen Proteste und Flugblattaktionen gegen die Kirchensprengung für Jahre ins Zuchthaus Bautzen gesteckt wurden, erscheint es wie ein „Siegesmal“, mit dem die SED den Triumph des Sozialismus über die christlich-bürgerliche Kultur habe besiegeln wollen.

Es ist das Verhängnis im Leipziger Kirchenstreit, dass sich der aus Westdeutschland stammende Universitätsrektor Franz Häuser, Fachmann für Bank- und Kapitalmarktrecht, dieser Symbolik näher fühlt als der Kirchentradition. So wurde das Relief nach der Abtragung des inzwischen maroden Gebäudes als Denkmal wieder aufgestellt, während sich Häuser mit allen Mitteln gegen die Wiedergewinnung des Kirchenraumes verwahrt. Gegen die Rückkehr der prachtvollen Kanzel soll er geschnaubt haben, für das „barocke Scheißding“ gebe es keinen Bedarf.

Kirche solle künftig mitreden

Goerlich und Schmidt glauben nachweisen zu können, dass bei diesem Bauwerk auch künftig die Kirche mitzureden hat. Das Recht der Landeskirche an der 1968 gesprengten Universitätskirche als einer zu Zwecken des kirchlichen Gebrauches gewidmeten Sache (res sacrae) bestehe bis heute fort.

Es sei weder vertraglich aufgehoben worden, noch habe die Kirche darauf verzichtet, eine liturgische Außerdienststellung oder eine Entwidmung der Kirche habe nie stattgefunden. Durch Errichtung des Neubaus am Standort des alten Gotteshauses lebe die alte Widmung der Kirche St. Pauli wieder auf.

Nach dem neuen Gutachten haben Häuser und die orientierungslose Bauherrschaft des Freistaats Sachsen bei der „Verweltlichung“ der Paulinerkirche zur bloßen „Aula“ schlechte Karten. Denn wie eine ungestörte Glaubensbetätigung in einem sakralen Raum sichergestellt werden kann, das bestimmt sich nach Meinung der Professoren im Einklang mit einer seit langem gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes allein nach dem Selbstverständnis der Kirche, nicht aber nach dem Verständnis des Staates bzw. einer staatlichen Universität.

Der Arbeit zufolge obliegt es somit zum Beispiel auch allein dem Selbstverständnis der Kirche festzulegen, ob und wo Kanzeln und Altäre aufzustellen sind bzw. welche sonstige Beschaffenheit ein sakraler Raum aufzuweisen hat. In einer ersten Reaktion hat Rektor Häuser für diese Rechtsmeinung nur Hohn und Spott. Häuser laut "Bild"-Zeitung: „Sie werden immer jemanden finden, der Ihnen bestätigt, dass der Mond eine Bratkartoffel ist.“

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Quelle: http://www.bild.de/
© BILD Leipzig - 14.10.2009

JURISTEN KANZELN UNI-REKTOR HÄUSER AB

Pauliner-Kanzel muss zurück!

Von MARTINA KURTZ

Überraschende Wende im Dauerstreit den St. Pauli-Neubau am Augustusplatz: Zwei Juristen weisen jetzt in einem Gutachten nach, dass nicht die Universität Hausherr im so genannten „Paulinum“ ist, sondern die Landeskirche!

Mit ihrer Expertise kanzeln sie auch Rektor Franz Häuser (64) ab, der bei der Gestaltung der neuen Paulinerkirche bisher den Ton angab und so u.a. den Wiederaufbau der alten, noch erhaltenen St. Pauli-Kanzel verhinderte.

Doch für Kirchenrechtler Torsten Schmidt (37) aus Leisnig ist der Fall klar: „Die Universität bekommt zwar eine Kirche, doch Herr im Haus ist die Landeskirche.“

Gemeinsam mit dem ehemaligen Dekan der juristischen Fakultät, Prof. Dr. Helmut Goerlich (66), hat Schmidt das Gutachten jetzt als Buch herausgegeben. Titel: „Res sacrae in den neuen Bundesländern. Rechtsfragen zum Wiederaufbau der Universitätskirche“.

Schmidt: „Res sacrae bedeutet heilige Sachen. Diese entstehen durch kirchliche Widmung und begründen ein Nutzungsrecht, selbst wenn die jeweilige Landeskirche nicht Eigentümer ist.

Wenn man auf der gleichen Stelle wie zuvor ein Gebäude wieder aufbaut, lebt das alte Recht wieder auf.

Im Falle der Paulinerkirche heißt das, das neue Bauwerk sieht nicht nur aus wie eine Kirche, es ist auch eine Kirche, die dem einstigen Widmungszweck wieder entsprechen muss.“ Und das ist hier der Fall. Denn die Paulinerkirche wurde vor ihrer Sprengung 1968 nicht entwidmet...

Für Uni-Rektor Häuser bedeutet das, dass er nun wohl doch im Streit um die Kanzel, die er schon mal abfällig als „barockes Scheißding“ bezeichnet haben soll, einlenken muss.

Für Goerlich steht jedenfalls fest: „Eine Kanzel gehört in die Kirche, das ist unabweisbar!“ Und Schmidt bekräftigt: „Die Landeskirche hat ein Mitspracherecht bei der künftigen Nutzung und Gestaltung. Sie allein kann auch entscheiden, ob und wo Kanzel und Altäre aufzustellen sind.“


Quelle: http://www.bild.de/
© BILD Leipzig - 15. Oktober 2009

NEUER TRUMPF IM KANZEL-STREIT

Kirche fühlt sich durch Gutachten bestätigt

Leipzig/Dresden - Den Wunsch des Landesbischofs, im St. Pauli-Neubau die erhalten gebliebene Kanzel aus der gesprengten Paulinerkirche zu installieren, konnte der Uni-Rektor noch ignorieren. Das neue Rechtsgutachten zum "Paulinum" wohl kaum.
  "Das wird den Diskussionen neuen Auftrieb geben", glaubt Oberlandeskirchenrat Dr. Christoph Münchow. "In dem Gutachten wird mit aller Deutlichkeit und rechtswissenschaftlicher Akribie nachgewiesen, dass eine kirchliche Widmung bestehen bleibt. Es ist auch eine Bestätigung der Haltung des Landesbischofs im Hinblick auf die Kanzel."
  Der ehemalige Dekan der juristischen Fakultät, Prof. Dr. Helmut Goerlich (66), und Kirchenrechtler Torsten Schmidt (37) legen in ihrem Buch dar, dass das neue "Paulinum" eine Kirche ist, weil die an gleicher Stelle gesprengte Paulinerkirche nicht entwidmet wurde.


Quelle: http://mephisto976.uni-leipzig.de/ [mit Hörbeitrag]
© mephisto 97.6 - Donnerstag, 15. Oktober 2009, 19:22 Uhr

Uni-Rektor Häuser weist Gutachten zum Paulinum zurück

Genauso gut könne man den Mond zur Kartoffel erklären. Das sagte der Rektor der Universität Leipziger über ein Gutachten, demzufolge die Landeskirche Sachsen ein Mitspracherecht bei der Nutzung des Paulinums habe. Geschrieben hatten es zwei Leipziger Juristen.

Ist die Aula doch eine Kirche?

Angefangen hatte angeblich alles in einer Vorlesungen der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig, als Studenten ihre Professoren nach den rechtlichen Hintergründen des Streites um das neue Paulinum fragten. War die Aula vielleicht doch eine Kirche? Die Professoren Helmut Goerlich und Torsten Schmidt wollten es genauer wissen und fertigten ein rechtliches Gutachten an. Jetzt haben sie ihr Gutachten unter dem Titel „Res Sacrae“, zu deutsch, „Öffentliche Sache“ als Buch veröffentlicht.

Hauptaussage des Gutachtens: Die Landeskirche habe bis heute ein durchsetzungsfähiges Mitspracherecht bei der Nutzung der Pauliner-Kirche. „Die Pauliner-Kirche ist niemals als Kirche entwidmet, sondern nur zerstört worden“, argumentiert Schmidt. Deswegen bleibe sie eine Kirche und weder der Freistaat noch die Universität Leipzig könnten einseitig über ihre Nutzung bestimmen.

Der Rektor der Universität Prof. Franz Häuser hält dagegen. „Ein öffentliches Gebäude, insbesondere in Besitz der Universität, kann überhaupt keine Kirche sein, da es in Deutschland keine Staatskirche gibt“, so Häuser. Einzige Ausnahme wäre, wenn der Staat einer Kirche ein Gebäude überlasse. Der Staat-Kirchenvertrag, in dem der Freistaat Sachsen den Widmungszweck der Kirche anerkenne, stamme aus dem Jahr 1994. Da das Paulinum damals noch nicht existierte, fällt es laut dem Juristen Häuser aber nicht unter das Gesetz.

Ist der Mond eine Kartoffel?

Zudem gebe es zwischen Kirche und Paulinum überhaupt keine Kontinuität. „An der Stelle befand sich jahrzehntelang das Uni-Gebäude“, erinnert Häuser. „Und es wird doch niemand behaupten, dass das eine Kirche gewesen sei.“ Von dem veröffentlichten Gutachten lasse er sich nicht irritieren: „Sie werden immer ein Gutachten finden, das behauptet, der Mond sei eine Kartoffel.“ Zusätzlichen Gesprächsbedarf sehe der Rektor nicht. Ansprechpartner für die Universität bleibe die Theologische Fakultät.

(ji)

Quelle: http://www.bild.de/
© BILD Leipzig - 17. Oktober 2009

Uni-Rektor ignoriert St. Pauli-Gutachten

Von MARTINA KURTZ

Leipzig - Das mit dem Überhören ist so eine Sache, manch einer bringt es darin zur Perfektion. Im Streit um das sogenannte "Paulinum" weist Uni-Rektor Franz Häuser (64) jetzt sogar ein fundiertes Rechtsgutachten zurück!

  Der Ex-Dekan der Juristenfakultät und ein Kirchenrechtler hatten nachgewiesen, dass der Uni-Neubau eine Kirche ist, weil die gesprengte Paulinerkirche nie entwidmet wurde, Somit habe die Landeskirche bis heute ein durchsetzungsfähiges Mitspracherecht bei der Ausstattung und Nutzung.
  Häuser, Fachmann für Bank- und Kapitalmarktrecht, erklärte jetzt in einem Interview mit dem Studenten-Radio mephisto: "Ein öffentliches Gebäude, insbesondere in Besitz der Universität, kann überhaupt keine Kirche sein." Und: Zwischen Kirche und Paulinum gebe es keine Kontinuität, da dort jahrzehntelang das Uni-Hauptgebäude gestanden hätte." Und es wird doch niemand behaupten, dass das eine Kirche gewesen sei." Häuser verächtlich über die Gutachter und ihre Expertise: "Sie werden immer jemand finden, der behauptet, dass der Mond eine Brotkartoffel ist."
  Neu oder zwingend seien die schon früher vom Rektor angeführten Argumente nicht, entgegnet Prof. Helmut Görlich (66), einer der Verfasser, sagt: "Magnifizenz übersieht, dass das kein Auftragsgutachten ist, sondern eine unabhängige, wissenschaftlich fundierte Äußerung, die eine entsprechende Antwort verdient."

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  • Hier können Sie das Gutachten kaufen.

Quelle: http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showthread.php?p=238837
© Deutsches Architektur-Forum

Dort steht u.a.:

© BILD Leipzig - 2009

Eine Literatur- sowie Veranstaltungsempfehlung für all jene, die nicht nur an der „reinen Architektur“ des neuen Universitätskomplexes interessiert sind:

Prof. Dr. Helmut Görlich, der seit 1992 den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Verfassungsgeschichte und Staatskirchenrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig inne hat (s. auch: http://www.uni-leipzig.de/~staat/html/goerlich.html), und RA Torsten Schmidt haben jüngst eine Schrift verfaßt, die unter dem Titel Res sacrae in den neuen Bundesländern - Rechtsfragen zum Wiederaufbau der Universitätskirche in Leipzig im Berliner Wissenschafts-Verlag erschienen ist und eine völlige Neubewertung der Rechtssituation unternimmt (s. auch: http://www.stiftung-universitaetskir...literatur.html). Die Folgen dieser Rechtsbewertung dürften, soviel ist vorauszusehen, nicht folgenlos bleiben.

Görlich und Schmidt kommen nach gründlicher Analyse und Quellenauswertung zu dem Schluß, daß mit dem Neubau am Ort der gesprengten Universitätskirche St. Pauli - aufgrund der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Rechtsverhältnissen - die Widmung der Universitätskirche St. Pauli neu aufgelebt ist. Offensichtlich kommt dem Mut und dem Widerstand jener Männer und Frauen der Kirche, die sich 1968 weigerten, die Universitätskirche vor ihrer Sprengung zu entwidmen, wie das von den SED-Machthabern verlangt worden ist und wie es bei den sonstigen Sprengungen von Kirchen in der DDR in aller Regel geschehen ist, eine entscheidende Bedeutung bei.

Wie einer Pressemitteilung der Universität Leipzig (http://idw-online.de/pages/de/news338375) zu entnehmen ist, widmen sich die Theologische Fakultät der Universität Leipzig und die Stiftung "Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig" am Freitag, dem 23. Oktober 2009, in einer gemeinsamen Veranstaltung der Frage nach Mitwirkungsrechten der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens bei der Ausgestaltung und Nutzung der künftigen Universitätskirche am Leipziger Augustusplatz.

Das öffentliche Symposium mit Podiumsdiskussion unter dem Thema "Res sacrae - zum rechtlichen Status der Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig" findet statt in der Alten Börse und beginnt 13:30 Uhr. Der Eintritt ist frei. Es dürfte, nicht nur für Geschichtsinteressierte, spannend werden.

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Vermutlich hatte Rektor Häuser zuvor den gestrigen Artikel einer großen Boulevardzeitung (http://www.bild.de/BILD/regional/lei...s-zurueck.html) gelesen, den heutigen vermutlich auch.

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Er wird sich, soviel kann angenommen werden, nicht gefreut haben. Aber muß er sich deshalb zu abstrusen Äußerungen versteigen, indem er 40 Jahre KMU-Hauptgebäude-Bebauung am Ort der gesprengten Universitätskirche St. Pauli gegen über 700 Jahre Universitätskirche auszuspielen versucht und wörtlich behauptet, zwischen dem sog. Paulinum und der Universitätskirche gebe es keine Kontinuität, an der Stelle habe sich jahrzehntelang das Uni-Gebäude befunden und niemand würde doch behaupten, dass das eine Kirche gewesen sei?!
(http://mephisto976.uni-leipzig.de/se...m-zurueck.html)

Und dabei wie selbstverständlich unterschlägt, daß es zum vier Jahrzehnte lang stehenden KMU-Hauptgebäude mit Marxismus-Leninismus-Monument während der SED-Diktatur nur deshalb kommen konnte, weil es die damalige Universitätsleitung war, die über Jahre hinweg die barbarische Vernichtung der Universitätskirche St. Pauli solange verlangte, bis diese - ohne zuvor entwidmet worden zu sein - über ihren geschändeten Gräbern innerhalb weniger Sekunden in sich zusammensacken mußte?


Goerlich, Helmut; Schmidt, Torsten: Res sacrae in den neuen Bundesländern Rechtsfragen zum Wiederaufbau der Universitätskirche in Leipzig. Berliner Wissenschafts-Verlag. 69 Seiten. Berlin 2009. ISBN: 978-3-8305-1703-0

Die vorliegende Veröffentlichung von Professor Dr. Helmut Goerlich und RA Torsten Schmidt zeigt erstmals und umfassend den Staats- und kirchenrechtlichen Regelungsrahmen auf, der insbesondere auch für die Errichtung und künftige Nutzung des im Campus-Bauvorhaben am Leipziger Augustusplatz als "Aula * Universitätskirche St. Pauli" bezeichneten Gebäudeteils von Bedeutung ist. Diese Arbeit leistet einen herausragenden Beitrag für die rechtliche Fundierung und Versachlichung der bis heute geführten Debatte zur neuen Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig.

Die Untersuchung zeigt zunächst auf, dass staatliche Stellen, die öffentliche Mittel zur Wiedergewinnung und Unterhaltung einer Universitätskirche auf dem Campus einer Universität bereitstellen, im öffentlichen Interesse handeln und keineswegs im Widerspruch zur gebotenen weltanschaulichen und religiösen Neutralität des Staates stehen. Die rechtswissenschaftliche Arbeit von Professor Dr. Helmut Goerlich und RA Torsten Schmidt kommt ferner unter Anwendung des öffentlichen Sachenrechts zu Ergebnissen von besonderer Tragweite und Bedeutung: Das Recht der 1968 gesprengten Universitätskirche St. Pauli als einer zu Zwecken des kirchlichen Gebrauches gewidmeten Sache (res sacra) besteht bis heute fort! Eine vertragliche Aufhebung der kirchlichen Rechte oder der einseitige Verzicht auf solche Rechte, eine liturgische Außerdienststellung oder eine Entwidmung der Universitätskirche hat nie stattgefunden. Die vorliegende Arbeit bejaht die Frage, ob mit der Errichtung des Bauteils "Aula * Universitätskirche St. Pauli" am Leipziger Augustusplatz die alte Widmung der Universitätskirche St. Pauli wieder aufgelebt ist. Die Evangelisch- Lutherische Landeskirche in Sachsen besitzt demnach die öffentlich-rechtliche Sachherrschaft über diesen Bauteil und kann unter anderem definieren, welche Voraussetzungen sie selbst für eine ungestörte Glaubensbetätigung als erforderlich betrachtet. Die Nutzungsrechte der Landeskirche ergeben sich hierbei aus ihrem historischen Bestand, finden zugleich aber auch ihre Grenzen in der jahrhundertealten simultanen akademischen Nutzung dieses Ortes. Welche Voraussetzungen für die ungestörte Glaubensbetätigung in einem sakralen Raum wie der Universitätskirche St. Pauli erforderlich sind, bestimmt sich im Einklang mit einer seit langem gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes allein nach dem Selbstverständnis der Kirche, nicht jedoch nach dem Verständnis des Staates bzw. einer staatlichen Universität. Der Arbeit zufolge obliegt es somit zum Beispiel auch allein dem Selbstverständnis der Kirche festzulegen, ob und wo Kanzeln und Altäre aufzustellen sind bzw. welche sonstige Beschaffenheit ein sakraler Raum wie der der Universitätskirche St. Pauli in Leipzig aufzuweisen hat. Vor diesem rechtlichen Hintergrund ordnen Professor Dr. Helmut Goerlich und RA Torsten Schmidt die tatsächlichen, bisherigen Entscheidungsprozesse um die Universitätskirche St. Pauli in Leipzig am Ende ihrer Arbeit wie folgt ein: „Als merkwürdig und unverständlich müssen deshalb die Entscheidungsprozesse in Leipzig um die Errichtung und Ausstattung der künftigen Universitätskirche erscheinen. Dort planen und bauen der Freistaat Sachsen und die Universität Leipzig einen sakralen Raum für den evangelischen Gottesdienst, ohne dass die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens, auf deren Selbstverständnis es aber letztlich entscheidend ankommt, in die maßgeblichen Entscheidungen einbezogen ist. Welche Ausstattung der sakrale Raum haben soll, wird zwar in universitären Kommissionen behandelt oder zwischen universitären Entscheidungsträgern, dem Planer und dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement abgestimmt, die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens bleibt weitgehend ungefragt."

Die Autoren empfehlen, unter Berücksichtigung des „Prinzips der amicablen Lösung" des Evangelischen Kirchenvertrages Sachsens anstelle von bisher beliebig ausdeutbaren Absichtserklärungen ohne rechtliche Bindungskraft eine endgültige und rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche über die Ausgestaltung und Nutzung der Universitätskirche St. Pauli im Gebäudeteil "Aula * Universitätskirche St. Pauli" zu treffen.

Der Paulinerverein schließt sich dieser Empfehlung an. Die entsprechenden Gespräche und Verhandlungen der Beteiligten sollten unter Anerkennung der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche stattfinden und sobald wie möglich zu rechtlich verbindlichen Regelungen in Hinblick auf die Ausgestaltung und künftige Nutzung der "Aula * Universitätskirche St. Pauli" in Leipzig führen. Der Paulinerverein hielte es für hilfreich, wenn die Evangelisch- Lutherische Landeskirche schon jetzt stärker als bisher unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorliegenden Arbeit in die Entscheidungen zur Innengestaltung und Nutzung der "Aula * Universitätskirche St. Pauli" einbezogen würde.

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